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Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 7. April 2022 hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass vor dem Hintergrund des zum 1 Januar 2019 durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in § 8 Absatz 5 KHEntgG eingefügten Satzes 3 das vom BSG entwickelte Rechtsinstitut des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens im Zusammenhang mit der abrechnungstechnischen Zusammenfassung von Behandlungsfällen keine Anwendung mehr finden kann.