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Produktbeschreibung
Der 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg hatte über die Frage zu befinden, ob Arzneimittelverordnungen einer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Krankenhausambulanz ohne Einbindung der Krankenhausapotheke gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V verstoßen.