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Produktbeschreibung
Der Beschluss des G-BA vom 17. Dezember 2020 zur Erhöhung der Mindestmenge für die Versorgung besonders geringgewichtiger Frühgeborener von 14 auf 25 Fälle pro Jahr und Standort eines Krankenhauses ist formell und materiell rechtmäßig erfolgt. Das LSG Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Urteil vom 28. Juni 2024 die vom G-BA beschlossene Erhöhung der Mindestmenge von besonders geringgewichtigen Frühgeborenen (Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm) von 14 auf 25 Fälle pro Jahr und Standort eines Krankenhauses als formell und materiell rechtmäßig erachtet.