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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Rahmen eines aktuellen Urteils vom 2. April 2025 (Az.: B 1 KR 31/23 R) festgestellt, dass einer vollstationären psychiatrischen Behandlung nicht grundsätzlich entgegensteht, dass Belastungserprobungen bzw. Tagesexpositionsversuche außerhalb des Krankenhauses als Teil des Therapieprogrammes stattfinden, solange die enge räumliche und funktionelle Anbindung an das Krankenhaus während der gesamten Behandlung durchgehend erhalten bleibt.