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Produktbeschreibung
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte sich am 16. Juli 2025 mit der grundlegenden Frage zu befassen, ob die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) 2021 mit höherrangigem Recht vereinbar ist, soweit sie pflegesensitive Bereiche allein nach der im Krankenhausplan ausgewiesenen Fachabteilungsbezeichnung - ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Pflegeaufwand im einzelnen Krankenhaus - bestimmt.