Rechtsprechung: Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V a. F.
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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage der Klagebefugnis von Vertragsärzten gegen eine Krankenhauszulassung gemäß § 116 b SGB V in seiner bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung befasst und mit seinem Urteil vom 15. März 2012 - Az.: B 3 KR 13/11 R - eine der umstrittensten Fragen des § 116 b SGB V a. F. abschließend entschieden. Faktisch wird Vertragsärzten im Bereich des § 116 b SGB V kein defensiver Konkurrenzschutz zugesprochen. Die Autorin skizziert die Entscheidung und erläutert sie in ihren Anmerkungen.