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Rechtsprechung: Anwendbarkeit des Verlegungsabschlages bei Verlegung aus dem Ausland

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Produktbeschreibung
Die Frage, ob und inwieweit Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der jeweils geltenden Abrechnungsbestimmungen (FPV) anzuwenden sind, wenn bei der Behandlung eines dem deutschen GKV-System unterfallenden Patienten auch ein ausländisches Krankenhaus beteiligt war, taucht in der Krankenhauspraxis immer wieder auf und ist höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortet worden. Nunmehr liegt jedoch die Entscheidung des LSG Hessen vom 28. Juni 2012 (Az.: L 1 KR 347/10) vor, in der das Gericht über die Vornahme eines Verlegungsabschlages nach § 3 FPV 2008 zu entscheiden hatte, obwohl die Verlegung des betreffenden Patienten aus einem türkischen Krankenhaus in ein deutsches Krankenhaus erfolgte. Der Autor skizziert das Urteil und erläutert, warum es aus Sicht der Krankenhäuser begrüßenswert ist.
105. Jahrgang 2013
Heft 4
Seitenbereich 403 - 404

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