Rechtsprechung: Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz
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Produktbeschreibung
Durch die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan des Landes steht der Status als Krankenhaus auch im Sinne von §§ 107 ff., 118 SGB V fest. Dies gilt auch für Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlungen durchführen (Tageskliniken, Nachtkliniken). Der Autor stellt das entsprechende Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Januar 2009, Az.: B 6 KA 61/07 R, vor und kommentiert es in seinen Anmerkungen.