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Rechtsprechung: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (OPS-Code 8-550.) als Gegenstand einer Abrechnungsprüfung

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Der Autor erläutert ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (Az.: B 1 KR 4/15 R), das drei Themenkomplexe berührt. So trifft es nicht nur Feststellungen zu der Frage, welche Voraussetzungen für die Abrechnung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS-Code 8-550.) erforderlich sind oder welche Rehabilitationsmaßnahmen von der Übermittlungsobliegenheit nach § 301 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB V umfasst sind, sondern ordnet auch Kodierprüfungen der Gruppe der Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung zu.
107. Jahrgang 2015
Heft 8
Seitenbereich 749 - 753

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