Rechtsprechung: Integrierte Versorgung - Abgestufte Offenlegungspflicht

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Produktbeschreibung
Nachdem bereits mehrere Sozialgerichte bestätigt haben, dass das Verhalten der Krankenkassen, Krankenhausrechnungen zu kürzen, jedoch die Offenlegung der Verträge rigoros zu verweigern und nicht ansatzweise einen Nachweis zu erbringen, dass die Rechnungskürzungen zu Recht erfolgt sind, unzulässig ist, liegt nunmehr eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vor, die diese Aussage einschränkt und erhöhte Anforderungen an die Darlegungspflicht der Krankenhäuser stellt. Die Autorin skizziert das Urteil des LSG vom 24. Juni 2009 (Aktenzeichen L 1 KR 76/08, nicht rechtskräftig) - und kommentiert es in ihren Anmerkungen.