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Rechtsprechung: Integrierte Versorgung - Offenlegungspflicht und Regionalprinzip

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Produktbeschreibung
Das Gebaren der Krankenkassen, Krankenhausrechnungen zu kürzen, jedoch die Offenlegung der Verträge rigoros zu verweigern und nicht ansatzweise einen Nachweis zu erbringen, dass die Rechnungskürzungen zu Recht erfolgen, erweist sich mehr und mehr als unzulässig. So hat mittlerweile das dritte Sozialgericht (SG), das SG Berlin (wie auch schon das SG Dresden und das SG Speyer), bestätigt, dass die einzelnen Krankenkassen zur vollständigen Vorlage der entsprechenden Verträge gegenüber einem Gericht verpflichtet sind, sofern sie aufgrund dieser Verträge Krankenhausrechnungen kürzen, da den betroffenen Krankenhäusern über das BQS-Verfahren hinausgehende inhaltliche Auskunftsrechte zustehen. Die Autorin stellt das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2008, Aktenzeichen S 36 KR 1271/07 (nicht rechtskräftig), vor und erläutert es in ihren Anmerkungen.
101. Jahrgang 2009
Heft 1
Seitenbereich 46 - 50

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