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Rechtsprechung: Keine Beschränkung der Patienteneinwilligung bei Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen

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Produktbeschreibung
Aus einer Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen zwischen Krankenhausträger und Patient kann keine Beschränkung der Einwilligung des Patienten in die Vornahme der Heilbehandlung ausschließlich auf eine Leistungserbringung durch den Wahlarzt hergeleitet werden, wenn die Wahlleistungsvereinbarung eine praxisübliche Vertreterregelung enthält - so ein Urteil des OLG Hamm vom 21. Oktober 2013. Der Autor erläutert wichtige Aspekte des Urteils, etwa im Hinblick auf eine klare Trennung zwischen der haftungsrechtlichen Aufklärung des Patienten und der vergütungsrelevanten Patienteneinwilligung für den Fall einer Vertretung des Wahlarztes.
107. Jahrgang 2015
Heft 4
Seitenbereich 338 - 339

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