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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht hat sich in einem Urteil vom 23. März 2011 (Az.: B 6 KA 11/10 R) mitder Zulässigkeit einer Kooperation eines Krankenhauses mit niedergelassenen Ärzten im Bereich des ambulanten Operierens befasst und die speziell in diesem Fall zugrunde liegende Konstellation für nicht rechtmäßig erachtet. Die Autorin skizziert das Urteil und kommentiert es in ihren Anmerkungen.