Rechtsprechung: Mindestmengen bei Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP)

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 12. September 2012 (Az.: B 3 KR 10/12 R) erstmalig eine Entscheidung zur Problematik der Mindestmengenregelungen getroffen. Demnach ist die Mindestmengenregelung für Knie-TEP eine zulässige Maßnahme zur Qualitätssicherung. Ob der G-BA bei der Festlegung der konkreten Mindestmenge von dem ihm zustehenden Entscheidungsspielraum sachgerecht Gebrauch gemacht hat, hat das Gericht mangels erfolgter Feststellungen der Vorinstanz nicht entscheiden. Der Autor erläutert, welche Fragen geklärt wurden und welche weiterhin offen bleiben.