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Rechtsprechung: Missbräuchliche Verwendung von Krankenversicherungskarten

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Produktbeschreibung
Am 12. Juni 2008 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 3 KR 19/07 R) über die Frage entschieden, wer das Kostenrisiko für eine vor- und vollstationäre Krankenhausbehandlung trägt, die ein nicht krankenversicherter Patient erlangt hat, indem er die ihm von einem Versicherten überlassene Krankenversichertenkarte missbräuchlich benutzt und Personenidentität mit dem Versicherten vorgespiegelt hat. Der Autor stellt das Urteil vor und erläutert es in seinen Anmerkungen.
101. Jahrgang 2009
Heft 2
Seitenbereich 144 - 146