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Rechtsprechung: Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen selbstzahlende Patienten

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Produktbeschreibung
Entstehen Streitigkeiten über Verpflichtungen aus Behandlungsverträgen, stellt sich die Frage, an welchem Ort Klage zu erheben ist - bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Klinik ihren Sitz hat, oder bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Patient wohnt. Diese Frage war lange umstritten, weshalb sich Krankenhäuser oftmals mit der Problematik konfrontiert sahen, dass sich Zivilgerichte am Sitz des Krankenhauses für unzuständig erklärten. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2011 (Az.: III ZR 114/11) festgestellt, dass ein einheitlicher Leistungsort am Ort des Krankenhauses besteht, der auch den Vergütungsanspruch des Krankenhauses umfasst.
104. Jahrgang 2012
Heft 4
Seitenbereich 368 - 369

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