Rechtsprechung: Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer

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Produktbeschreibung
Das Verwaltungsgericht Halle hat in einem Urteil vom 9. September 2010, Az.: 7 A 35/10 HAL, nicht rechtskräftig, entschieden, dass ein Krankenhaus, auch wenn es als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt ist und ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient, dennoch Pflichtmitglied in einer IHK nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) ist, sofern es einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und diesbezüglich vom Finanzamt zur Zahlung von Gewerbesteuer veranlagt wurde. Der Autor skizziert die Entscheidung und kommentiert sie in seinen Anmerkungen.