Rechtsprechung: Selbstzahlerrechnung nach § 8 Abs. 9 KHEntgG
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Produktbeschreibung
Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung, auch dann nicht, wenn der Schuldner eine spezielle Rechnung nach § 8 Abs. 9 KHEntgG verlangen kann. Orientiert sich eine Krankenhausrechnung an den Empfehlungen der DKG zur Musterrechnung für Selbstzahler, ist den Anforderungen des § 8 Abs. 9 KHEntgG Genüge getan. Das hat das Landgericht Köln am 13. Juli 2011 (Az.: 25 S 6/11) entschieden. Der Autor skizziert das Urteil und kommentiert es in seinen Anmerkungen.