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Produktbeschreibung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 15. Juni 2010 - Az.: 6 ZR 204/09 -festgehalten, dass in einfach gelagerten Fällen der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären kann, wenn der Patient damit einverstanden ist. Die Autorin skizziert die Entscheidung und erläutert die Konsequenzen in ihren Anmerkungen.