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Rechtsprechung: Verbot der Weitergabe von Patientendaten an externe Abrechnungsstellen

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Produktbeschreibung
Krankenhäuser halten oftmals keine personellen Kapazitäten mehr für die Abrechnung von Notfallbehandlungen vor und auch in anderen Abrechnungsbereichen schalten sie externe Dritte ein. Da trifft es viele um so unerwarteter, dass das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008, Aktenzeichen B 6 KA, die gängige Abrechnungspraxis aushebelt und nur die ausschließliche Direktabrechnung zwischen den Leistungserbringern und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für zulässig erachtet.
Die Autorin stellt das Urteil des Bundessozialgerichts, Aktenzeichen B 6 KA 37/07 R, vor und erläutert es in ihren Anmerkungen.
101. Jahrgang 2009
Heft 5
Seitenbereich 463 - 467

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