Rechtsprechung: Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen in Krankenhäusern auf der Grundlage des EBM 2000plus unsachgemäß

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Produktbeschreibung
Mittlerweile liegen die ersten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vor, die bestätigen, dass die Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen in Krankenhäusern auf der Grundlage des EBM 2000plus ebenso unsachgemäß ist wie eine Schlechterstellung der Krankenhäuser gegenüber dem organisierten Notfalldienst auf der Grundlage niedrigerer Punktwerte der Honorarverteilungsverträge. Die Autorin skizziert die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17. September 2008 - Aktenzeichen B 6 KA 46 und 47/07 R - und kommentiert diese in ihren Anmerkungen.