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Rechtsprechung: Zeitnahe Durchführung einer MDK-Prüfung nach § 275 SGB V

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Produktbeschreibung
Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 4. Oktober 2011 (Az.: L 5 KR 14/11), nicht rechtskräftig, entschieden, dass weit über sieben Monate nach Einleitung eines MDK-Prüfverfahrens nach § 275 SGB V das in § 275 Abs. 1c Satz 1 SGB V geregelte Kriterium der zeitnahen Durchführung der Fallprüfung nicht mehr erfüllbar ist. Ein weiteres Abwarten entspreche nicht den Bedürfnissen des Krankenhauses nach Bilanz- und Kalkulationssicherheit, es lasse den Bearbeitungsaufwand des Krankenhauses in unzumutbare Höhen steigen und führe zu einer sich stetig zulasten des Krankenhauses verschlechternden objektiven Beweislast. Der Autor skizziert das Urteil und erläutert Hintergründe und Auswirkungen in seinen Anmerkungen.
104. Jahrgang 2012
Heft 1
Seitenbereich 47 - 50

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