Rettungsdienst kann verkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist nicht hinreichend als Notarzt geeignet (Recht)

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Produktbeschreibung
Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen genießt seit der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 größere Aufmerksamkeit denn je. Grund dafür ist die so genannte Bereichsausnahme Rettungsdienst> und deren Reichweite. Eine erste Entscheidung im Rettungsdienstumfeld nach dem neuen> Vergaberecht fällt die Vergabekammer Westfalen (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem Beschluss vom 23. November 2016 & dies jedoch nicht zur Thematik Bereichsausnahme>, sondern zum Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers.

71. Jahrgang 2017
Heft 4
Seitenbereich 304 - 306, Dateigröße 1,7 MB
DOI: 10.17433/4.2017.50422779.304-306