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Rückforderung von Aufwandspauschalen - Vertrauensschutz für Krankenhäuser

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Produktbeschreibung
Ausweislich der Pressemitteilung (Nr. 16) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.07.2020 hat der 1. Senat entschieden, dass Krankenhäuser Aufwandspauschalen (AWP), die sie von Krankenkassen für beanstandungslos durchgeführte Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit von Krankenhausabrechnungen vor dem 01.01.2015 erhalten haben, nicht erstatten müssen. Mit dieser Entscheidung (Az.: B 1 KR 15/19 R) des - zum Jahreswechsel neu besetzten - 1. Senats könnte nun das letzte Kapitel in der Auseinandersetzung rund um die Berechtigung zur (Rück-)Forderung von AWP geschrieben werden. In einer der Hauptrollen: der Vertrauensschutz.
9. Jahrgang 2020
Heft 4
Seitenbereich 88 - 89

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