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Produktbeschreibung
Die Klagewelle auf die Rückgewährung von vermeintlich zu viel bezahlten Umsatzsteuern auf individuell hergestellte Arzneimittelzubereitungen zahlreicher Krankenhausträger gegen die Rückforderungen von privaten wie gesetzlichen Krankenversicherungen besteht bereits seit einigen Jahren. Anfang 2019 hatten sowohl Bundesgerichtshof (BGH) als auch Bundessozialgericht erste Leitentscheidungen zu diesen Rückforderungsansprüchen sowohl für die private Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung getroffen. Im September 2020 hat der BGH erstmals zu Gunsten der Krankenhäuser entschieden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH den Anspruch einer privaten Krankenversicherung verneint.