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Produktbeschreibung
In einer Verhandlung am 7. Februar 2008 hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz eine interessante Entscheidung zur Anwendbarkeit der Abschlagsregelung nach § 1 Absatz 3 FPV getroffen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es für die Anwendbarkeit der Abschlagsregelung nach § 1 Absatz 3 FPV nicht auf die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung für die erbrachten Tage, sondern lediglich auf die tatsächliche Verweildauer des Patienten ankomme. Der Autor stellt das nicht rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2008 (L 5 KNK 1/07) vor und erläutert es in seinen Anmerkungen.