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Sind Privatkrankenanstalten an die GOÄ gebunden?

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Produktbeschreibung
Diese Frage wird regelmäßig diskutiert, obwohl sie bereits mehrfach Gegenstand eindeutiger Rechtsprechung war, die dies mit Blick auf die juristische Person als Vertragspartner des Behandlungsvertrages verneint. Mit einer aktuellen und ausführlich begründeten Entscheidung leistet das LG Duisburg (Urt. v. 24.11.2022, Az.: 12 O 190/21 (rechtskräftig)) nunmehr einen Beitrag zur endgültigen Klärung der Streitfrage. Die Streitfrage um die Anwendung der Gebührenordnung vor Ärzte (GOÄ) ist für Privatkliniken essentiell. Denn die GOÄ ist nicht nur erheblich veraltet, sondern begrenzt auch die vertraglichen Gestaltungsoptionen. So sind zum Beispiel Vereinbarungen von Pauschalhonoraren im Anwendungsbereich der GOÄ unzulässig.
12. Jahrgang 2023
Heft 2
Seitenbereich 58 - 59, Dateigröße 0,8 MB

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