Situation der arbeitsmedizinischen Versorgung der Atemschutzgeräteträger

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Produktbeschreibung
Atemschutzgeräteträger müssen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 durch einen ermächtigten Arzt untersucht werden. Oft ist die Vorsorgeuntersuchung jedoch Anlass für Unzufriedenheit, da Termine schwierig zu erhalten und die Entfernung zum Arzt, vor allem im ländlichen Raum, groß sind. Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat eine Umfrage zur Situation der arbeitsmedizinischen Versorgung der Atemschutzgeräteträger in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein durchgeführt. Der Beitrag informiert über die Ergebnisse der Erhebung und skizziert mögliche Lösungen zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation.