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Produktbeschreibung
"Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden. Unternehmen haben dort nichts zu suchen" -, sagt zumindest der Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren. Dieser pauschale, auch an die Gesundheitsbranche gerichtete Appell verkennt jedoch die Lebenswirklichkeit nicht nur vieler Patienten, sondern auch der Ärzteschaft und anderer in der Gesundheitswirtschaft Beschäftigter, für die soziale Netzwerke wie Facebook oder - allgemeiner gesagt - "Social Media" ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation und Meinungsbildung geworden sind. Mittlerweile informieren sich 80 % der Internetnutzer online über Gesundheitsthemen und zwei Drittel der europäischen Verbraucher vertrauen den Gesundheitsinformationen, die sie in den Social Media erhalten. Nicht zuletzt wird daher auch für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen zunehmend die Frage virulent, wie sie mit diesem Phänomen umgehen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick, welche rechtlichen Implikationen sich aus der Präsenz auf Social-Media-Plattformen für die Beteiligten im Gesundheitssektor ergeben. Die rechtlichen Implikationen der passiven "Nutzung", also die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von Bewertungen und Kommentaren Dritter in sozialen Netzwerken und Rechtsschutzmöglichkeiten, ist nicht Gegenstand dieses Artikels. Ziel des Beitrags ist es, ein Problembewusstsein zu vermitteln und praxisbezogene Vorgehensweisen für typische Social-Media-Fallstricke zu skizzieren.