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Produktbeschreibung
Der § 116 b SGB V hat durch das Versorgungsstrukturgesetz eine neue Fassung erhalten. Er eröffnet nun neben den Krankenhäusern auch den Vertragsärzten den Zugang zu spezialfachärztlichen Leistungen. Was sich hinter diesem Novum verbirgt und welche Möglichkeiten es für Krankenhäuser und Vertragsärzte beinhaltet, wird im nachfolgenden Beitrag anhand des Gesetzestextes und der Gesetzesbegründung im Einzelnen dargestellt.