Stadt Baden-Baden haftet für den Einsatz des umweltschädlichen Schaums
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Produktbeschreibung
Am 23. Januar 2017 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe sein Urteil im so genannten "Schaum-Fall" getroffen: Die Stadt Baden-Baden muss einer von einem Brand betroffenen, im Stadgebiet ansässigen Firma Schadensersatz leisten (Az.: 1 U 146/14). Wir hatten über die Entscheidung der Vorinstanz, dem Landgericht Baden-Baden, bereits ausführlich in BRANDSchutz 12/2014, Seite 961 ff., berichtet.