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Produktbeschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2015 beschlossen, Krankenhäuser zu sanktionieren, die ihren Qualitätsbericht nicht ordnungsgemäß abgegeben haben. Das Verfahren des G-BA zur Umsetzung von Sanktionen gegenüber Krankenhäusern, die vermeintlich keine Qualitätsberichte oder Standortberichte abgegeben haben, führt zu einer großen Unsicherheit nicht nur bei den betroffenen Krankenhäusern. Große Schwierigkeiten bereitet dabei insbesondere die Frage, wann standortbezogene Qualitätsberichte zu erstellen sind.