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Produktbeschreibung
Umsatzsteuerbefreiung von Krankentransporten
Gemäß § 4 Nr. 17b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind "Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind", von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiungsvorschrift erfasst demgemäß nur Beförderungsleistungen mit Spezialfahrzeugen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 7. April 2011 (IV D 3-S 7174/10/1002) erneut zu der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17b UStG Stellung genommen und dabei insbesondere die Anforderungen an die Einrichtung solcher Fahrzeuge weiter konkretisiert.
Abgrenzung von latenten Steuern im Jahresabschluss
Werden neben dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, hat für diese eine Abgrenzung der latenten Steuern gemäß § 274 HGB zu erfolgen.
Gemäß § 4 Nr. 17b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind "Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind", von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiungsvorschrift erfasst demgemäß nur Beförderungsleistungen mit Spezialfahrzeugen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 7. April 2011 (IV D 3-S 7174/10/1002) erneut zu der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17b UStG Stellung genommen und dabei insbesondere die Anforderungen an die Einrichtung solcher Fahrzeuge weiter konkretisiert.
Abgrenzung von latenten Steuern im Jahresabschluss
Werden neben dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, hat für diese eine Abgrenzung der latenten Steuern gemäß § 274 HGB zu erfolgen.