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Produktbeschreibung
Praxiserwerb durch MVZ - steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Mit Urteil vom 9. August 2011 (Az.: VIII R 13/08) liegt erstmals eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der steuerbilanziellen Behandlung einer Vertragsarztzulassung im Rahmen einer Praxisveräußerung vor, die von den Autoren kurz erläutert wird.
Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Leistungen zur Infektionshygiene
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte im Mai 2010 eine Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Hygieneleistungen abgelehnt, soweit diese nicht im Rahmen eines konkreten Arzt-Patienten-Verhältnisses erbracht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun auf die Revision des Klägers hin mit Urteil vom 18. August 2011 (V R 27/10, veröffentlicht am 26. Oktober 2011) die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Die Autoren skizzieren die Gründe der Zurückweisung.
Mit Urteil vom 9. August 2011 (Az.: VIII R 13/08) liegt erstmals eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der steuerbilanziellen Behandlung einer Vertragsarztzulassung im Rahmen einer Praxisveräußerung vor, die von den Autoren kurz erläutert wird.
Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Leistungen zur Infektionshygiene
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte im Mai 2010 eine Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG für ärztliche Hygieneleistungen abgelehnt, soweit diese nicht im Rahmen eines konkreten Arzt-Patienten-Verhältnisses erbracht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun auf die Revision des Klägers hin mit Urteil vom 18. August 2011 (V R 27/10, veröffentlicht am 26. Oktober 2011) die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Die Autoren skizzieren die Gründe der Zurückweisung.