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Produktbeschreibung
Wird einem Unternehmen ein umsatzsteuerlicher Vorteil gewährt, ohne dass hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, können dessen Konkurrenten hiergegen im Wege einer sogenannten Konkurrentenklage vorgehen, wenn die Finanzverwaltung durch die Gewährung dieses Vorteils gegen eine Norm verstößt, die zumindest auch dem Schutz der Konkurrenten dient (drittschützende Norm). Allein die Tatsache, dass einem Unternehmen Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen zu Unrecht gewährt werden, führt indes nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nicht zur Zulässigkeit einer Konkurrentenklage. Die Rechtsverletzung muss, wie die Autoren darlegen, vielmehr auf einem Verstoß gegen eine drittschützende Norm beruhen.