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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Umsatzsteuer auf Personalgestellungsleistungen ist gerade im Krankenhaussektor immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Da Personalgestellungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen sind und Krankenhäuser aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nr. 14 Buchstabe b) UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt die Umsatzsteuer auf bezogene Personalgestellungsleistungen für Krankenhäuser einen unmittelbaren Kostenfaktor gegenüber der Leistungserbringung durch eigenes Personal dar.
Wenn ein Krankenhaus jedoch medizinisches Personal an andere Einrichtungen stellt, muss eingeordnet werden, ob es sich noch um einen eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundenen Umsatz handelt. Im Artikel wird ein aktueller Fall und die entsprechende Entscheidung vorgestellt.
108. Jahrgang 2016
Heft 1
Seitenbereich 59 - 60

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