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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Bereits mit einem Urteil vom 23. Mai 2014 hat der 1. Senat des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf eine Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Parkflächen an Arbeitnehmer getroffen. In dem zugrunde liegenden Fall hat ein Arbeitgeber in einem benachbarten Parkhaus Parkflächen angemietet und verbilligt an die Mitarbeiter weitervermietet. Das erkennende Gericht hat klargestellt, dass die entgeltliche Parkraumüberlassung grundsätzlich ein umsatzsteuerbarer Vorgang gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG ist. Der Charakter einer Leistung an die Arbeitnehmer entfällt nach Ansicht des erkennenden Gerichts auch nicht dadurch, dass die Leistung an die Arbeitnehmer durch das überwiegende betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist.
108. Jahrgang 2016
Heft 5
Seitenbereich 415 - 416

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