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108. Jahrgang 2016
Heft 6
Seitenbereich 518 - 520

Steuerrecht

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Mittelzuwendungen gemeinnütziger Körperschaften an ihre Gesellschafter:
Die steuerliche Einordnung von Zuwendungen gemeinnütziger Körperschaften an ihre Träger ist immer wieder ein Problem bei gemeinnützigen Körperschaften. Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die eigenen steuerbegünstigten Zwecke einsetzen. Eine Weitergabe gemeinnützigkeitsrechtlich gebundener Mittel ist nur unter den strengen Voraussetzungen des § 58 Abgabenordnung (AO) zulässig. Die Autoren erläutern die Voraussetzungen für die Zuwendungen, damit auch zum Beispiel Kommunen hiervon profitieren können.

Gewerbesteuerbefreiung ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 GewStG:
Bisher waren teilstationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, soweit sie die Voraussetzungen nach §§ 107 Absatz 2, 111 SGB V erfüllt haben. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erfüllten diese Voraussetzungen demgegenüber nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht. Die Autoren erläutern die unterschiedlichen Regelungen für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen.