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108. Jahrgang 2016
Heft 9
Seitenbereich 808 - 811

Steuerrecht

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen können in umsatzsteuerlicher Hinsicht als ein Unternehmen behandelt werden, wenn sie eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden. Leistungen zwischen den betreffenden Körperschaften unterliegen dann als sogenannter Innenumsatz nicht der Umsatzsteuer. Für Krankenhäuser ist es daher attraktiv, die für den Krankenhausbetrieb erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen und Speisenversorgung, durch eine nicht dem öffentlichen oder kirchlichen Tarifrecht unterliegende Tochtergesellschaft (im Folgenden auch als "Service-GmbH" bezeichnet) erbringen zu lassen. Die Autoren erläutern die Voraussetzungen zur Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nr. 14 b UStG sind Krankenhausträger in Bezug auf die für Krankenhausleistungen bezogenen Eingangsleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Umsatzsteuer auf vom Krankenhaus eingekaufte (Service-)Leistungen stellt damit für sie einen endgültigen Kostenfaktor dar. Die Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen durch die Begründung umsatzsteuerlicher Organschaften sowie die Inanspruchnahme von Umsatzsteuerbefreiungen (§ 4 UStG) zu vermeiden vermieden oder Leistungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 UStG) einzukaufen, ist daher für Krankenhäuser attraktiv. Die Autoren erläutern Fallstricke bei der Einstufung der Dienstleister durch die Finanzverwaltung und geben Hinweise zur Vertragsgestaltung.