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Produktbeschreibung
Steuerbegünstigte Krankenhausträger haben bei der Gestaltung ihrer Satzung bzw. ihres Gesellschaftsvertrags neben den allgemeinen rechtsformabhängigen Regelungen (insbesondere Zivil-, Kommunal- oder Gesellschaftsrecht) auch in besonderem Maße die steuerrechtlichen Anforderungen der §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung (AO) zu beachten. Dies gilt nicht nur bei der erstmaligen Errichtung einer steuerbegünstigten Körperschaft, sondern auch bei jeder späteren Satzungsänderung. Die Autoren schildern die Fallstricke, die vor allem bei Satzungsänderungen lauern.