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Produktbeschreibung
Das lang erwartete Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. September 2016 erörtert die Folgen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 24. September 2014 (Aktenzeichen: V R 19/11) für die Umsatzbesteuerung der Lieferungen von Zytostatika und anderen individuell hergestellten Medikamenten an ambulant behandelte Patienten. Entscheidend für die Umsatzsteuerbefreiung solcher Medikamentenlieferung sei ihre Abgabe durch die Apotheke des Krankenhauses, in dem der Patient behandelt wird. Die Grundsätze des Schreibens sind verpflichtend für Umsätze ab dem 1. April 2017 anzuwenden.