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Produktbeschreibung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 26. Mai 2017 den Umsatzsteuer Anwendungserlass (UStAE) geändert. Und zwar in Bezug auf Fragen der umsatzsteuerlichen Organschaft nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 UStG und hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen. Der Autor erläutert die wesentlichen Änderungen in der Finanzverwaltungsauffassung.