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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Abgabe von individuellen Zubereitungen im Rahmen ambulanter Behandlungen eines Krankenhauses kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) umsatzsteuerbefreit sein. Daher haben in der Vergangenheit sowohl die meisten gesetzlichen Krankenkassen als auch einige private Krankenversicherungen die Erstattung vermeintlich zu viel gezahlter Umsatzsteuerbeträge von den Krankenhausträgern verlangt. Ob und in welcher Höhe diese Forderungen berechtigt sein können, war und ist aber weitgehend umstritten und hängt zudem auch maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Nunmehr hat der BGH entschieden, dass auch die privaten Krankenversicherungen unter bestimmten Umständen einen Erstattungsanspruch hinsichtlich fälschlich in Rechnung gestellter Umsatzsteuerbeträge auf individuelle Zubereitungen gegenüber den Krankenhausträgern haben können.
111. Jahrgang 2019
Heft 4
Seitenbereich 321 - 322, Dateigröße 0,6 MB

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