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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Abgabe von individuellen Zubereitungen im Rahmen ambulanter Behandlungen eines Krankenhauses kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) umsatzsteuerbefreit sein. Aufgrund dessen haben in der Vergangenheit die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung vermeintlich zu viel gezahlter Umsatzsteuerbeträge von den Krankenhausträgern verlangt. Ob und in welcher Höhe diese Forderungen berechtigt sind, war und ist umstritten und hängt zudem auch maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Nunmehr hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem ersten Fall entschieden, dass die Krankenkassen einen Erstattungsanspruch hinsichtlich fälschlich in Rechnung gestellter Umsatzsteuerbeträge auf individuelle Zubereitungen gegenüber den Krankenhausträgern haben.
111. Jahrgang 2019
Heft 6
Seitenbereich 501 - 502, Dateigröße 0,6 MB

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