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Produktbeschreibung
Im Krankenhaussektor ist es weit verbreitet, die für die Krankenhausträger erforderlichen Dienstleistungen -insbesondere Reinigungsleistungen und Speisenversorgung - durch haftungsbeschränkte Tochtergesellschaften (im Folgenden auch als "Service-GmbHs" bezeichnet) erbringen zu lassen. Um die Umsätze nicht mit Umsatzsteuer zu belasten, wird zwischen dem Krankenhausträger und der Service-GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft zu begründet. De Autor erläutert die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft, die zwingend erfüllt werden müssen