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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Bereits im Jahr 2013 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke eines gemeinnützigen Krankenhausträgers - auch im Rahmen ambulanter Behandlungen - als Teil des Krankenhauszweckbetriebs nach § 67 AO körperschafts- und gewerbesteuerbefreit ist.
Die Finanzverwaltung hat in der Folgezeit anerkannt, dass auch Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten durch Krankenhausärzte an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus stehen, Teil eines steuerbegünstigten Krankenhauszweckbetriebs sein können. Der Autor erläutert die steuerlichen Folgen anhand eines konkreten Falls.
111. Jahrgang 2019
Heft 9
Seitenbereich 787 - 788, Dateigröße 1 MB

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