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Produktbeschreibung
Ob und in welcher Höhe die Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen von Umsatzsteuer auf die Abgabe von individuellen Zubereitungen im Rahmen ambulanter Behandlungen eines Krankenhauses berechtigt sind, war lange umstritten. Nunmehr wurde die erste Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zu einem solchen Fall veröffentlicht.
Die Krankenkassen haben in der Regel - bei der laut BSG gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung - einen Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Umsatzsteuer auf individuelle Zubereitungen. Insoweit ist aber jeweils im Einzelfall der betreffende Versorgungsvertrag nach § 129 a SGB V zu prüfen. Aufgrund der unterschiedlichen Formulierung der Versorgungsverträge können im Einzelfall abweichende Auslegungen geboten sein. Der Autor erläutert das jüngste Urteil zum Thema.
Die Krankenkassen haben in der Regel - bei der laut BSG gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung - einen Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Umsatzsteuer auf individuelle Zubereitungen. Insoweit ist aber jeweils im Einzelfall der betreffende Versorgungsvertrag nach § 129 a SGB V zu prüfen. Aufgrund der unterschiedlichen Formulierung der Versorgungsverträge können im Einzelfall abweichende Auslegungen geboten sein. Der Autor erläutert das jüngste Urteil zum Thema.