Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Das Gemeinnützigkeitsrecht und die damit einhergehenden Steuervorteile spielen gerade auch im Gesundheitssektor eine wichtige Rolle. Voraussetzung für eine Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung ist, dass sowohl bei der Gestaltung der Satzung als auch bei der laufenden Geschäftsführung die Regelungen nach § 51 ff AO beachtet werden. So müssen gemeinnützige Körperschaften selbstlos handeln und dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, verfolgen (§ 55 AO). Wenn eine Körperschaft vorwiegend auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, kann dies der Gemeinnützigkeit entgegenstehen.