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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Die Anerkennung einer Gesellschaft als gemeinnützig setzt voraus, dass ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO). Die Selbstlosigkeit ist damit eine zentrale Voraussetzung, um als gemeinnützig anerkannt werden zu können und die damit verbundenen Steuervorteile zu nutzen. Zu deren Voraussetzungen in der Praxis hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr mit Urteil vom 22. August 2019 erneut Stellung genommen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte eine gemeinnützige Gesellschaft von ihren Gesellschaftern Mittel in Millionenhöhe bekommen.
112. Jahrgang 2020
Heft 2
Seitenbereich 164 - 165, Dateigröße 0,7 MB

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