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Steuerrecht

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Produktbeschreibung
Bereits im Juni 2018 hat die Europäische Union (EU) neue Meldepflichten für aggressive Steuergestaltungen geregelt. Diese "DAC 6" genannte EU-Richtlinie wurde zum 30. Dezember 2019 in deutsches Recht umgesetzt. Der Beitrag informiert zu Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
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Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) einer steuerbegünstigten Körperschaft die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt, weil diese Anteile an einer anderen gemeinnützigen Gesellschaft von einem Steuerpflichtigen für einen Kaufpreis erworben hatte, der über dem Wert der eingezahlten Kapitalanteile und dem gemeinen Wert der Sacheinlagen lag. In der Zahlung des darüberhinausgehenden Kaufpreisanteils kann laut BFH eine Mittelfehlverwendung gesehen werden, der in einem schwerwiegenden Fall eine rückwirkende vollständige Aberkennung der Gemeinnützigkeit verbunden mit einer bis zu zehn Jahre rückwirkenden Besteuerung gemäß § 61 Absatz 3 AO nach sich ziehen kann. Die Autoren erläutern neue Regelungen und Fallstricke.
112. Jahrgang 2020
Heft 5
Seitenbereich 431 - 432, Dateigröße 0,7 MB

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